
Josephine Ludwig
Workshop „Fit für die Digitalisierung“ in Schmalkalden
Montag, 03 August 2020 10:58„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Dienstag, 28 Juli 2020 08:1012 Kriterien, die digitale Lösungen erfüllen sollten
Montag, 20 Juli 2020 12:12Corona-Überbrückungshilfe von Bund und Ländern für KMU
Montag, 13 Juli 2020 10:25Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet - gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startet heute. Seit dem 8. Juli 2020 können sich unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.
Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt. Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert.
„Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren.“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Durch die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird gewährleistet, dass mittelständische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen können, soweit ihr Umsatz nicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro übersteigt. - Umfang der Überbrückungshilfe: Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
- 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
- 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden. - Antragstellung und Nachweise: Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt. Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüft im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten.
Sofern der beantragte Betrag der Überbrückungshilfe nicht höher als 15.000 Euro für drei Monate ist, kann der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung vornehmen. Trotzdem sollten Antragsteller, die nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, prüfen, ob sich für sie die Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers tatsächlich lohnt. - Auszahlung über die Länder: Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen.
- Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
- Verhältnis zu anderen Hilfen: Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.
Umfrage: Veranstaltungen Online oder vor Ort?
Montag, 29 Juni 2020 00:00Online-Seminar Digitales Büro
Freitag, 26 Juni 2020 07:16Neue Impulse durch Online-Branchenforen
Donnerstag, 25 Juni 2020 07:135. CCIT-Newsletter vom 17.06.2020
Mittwoch, 24 Juni 2020 09:15Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Partner,
in fast schon gewohnter Weise erhalten Sie heute wichtige Informationen der beteiligten Thüringer Netzwerke, um Ihnen den Zugang zu ermöglichen, damit Sie sich zentral informieren können. Ziel ist, Ihnen Zeit zu sparen.
Fehlt Ihnen eine Information? Schreiben Sie uns einfach eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir werden versuchen, unser Angebot für die Thüringer Unternehmen und Netzwerke bedarfsgerecht zu gestalten.
Alle Informationen auch unter: https://netzwerktimer-thueringen.de/corona/
Veranstaltungen:
Digitaltag am 19. Juni 2020 – Kostenfreie Online-Seminar-Angebote des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Ilmenau: Online-Seminare zu den Themen Künstliche Intelligenz, Blockchain, FDM-Druck, digitale Kühlschmierstoffüberwachung sowie Unternehmenskommunikation. Weitere Informationen und Anmeldelinks unter: https://www.kompetenzzentrum-ilmenau.digital/news/item/325-digitaltag-2020-wir-sind-dabei
Förderungen:
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU: Voraussichtlich ab Sommer 2020 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Ausschreibung für das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ veröffentlichen. „Digital Jetzt“ fördert Investitionen in digitale Technologien und / oder die entsprechende Qualifizierung des Personals. Zielgruppe des neuen Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie von freien Berufen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/mittelstandsstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=16
Branchenspezifische Patentangebote:
Patentangebote: Zugang zu Wissen und innovativen Technologien für die Entwicklung neuer Produkte.
INNOVENT Technologieentwicklung: https://www.innovent-jena.de/projekte/patentangebote
Technologieangebote aus Thüringer Hochschulen: http://pollux.patent-inf.tu-ilmenau.de/fileadmin/redaktion/PTH/Netzwerktimer-Final.pdf
Zahlen & Fakten:
Thüringer Wirtschaft: Das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) veröffentlicht regelmäßig eine Sonderveröffentlichung mit aktuellen Daten zur Corona-Pandemie. Die Mai-Ausgabe finden Sie hier: https://www.erfurt.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4810210/0aaa0007ba0ea9c2a05e0e9eb8f923bb/zahlen-thueringens-in-zeiten-der-corona-pandemie-data.pdf
Studien & Umfragen:
BMWi-Studie zu IT-Dienstleistern: Im Rahmen der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ ist aktuell eine Studie „IT-DIENSTLEISTER ALS AKTEURE ZUR STÄRKUNG DER IT-SICHERHEIT BEI KMU IN DEUTSCHLAND“ durch das BMWi beauftragt worden. Hierzu wird eine Online-Umfrage bei IT-Dienstleistern zu IT-Sicherheitsthemen in der Kundengruppe der KMU durchgeführt. Ziel ist es, Kenntnisse über die Leistungserbringung durch IT-Dienstleister für KMU in der Digitalisierung und der IT-Sicherheit zu gewinnen: https://www.soscisurvey.de/BefragungITDienstleister/
Analyse des Thüringer Logistikmarktes: Zur Unterstützung von Wissenschaft und Forschung wird an der Fachhochschule Erfurt der Status Quo des Thüringer Logistikmarktes untersucht. Im Zuge dessen wird eine Onlinebefragung unter Thüringer Unternehmen der verschiedensten Branchen durchgeführt. Die Umfrage dauert ca. 10 Minuten und ist unter diesem Link zu erreichen: https://www.umfrageonline.com/s/cecdd60
Veröffentlichungen:
Corona und die Folgen – Zehn Thesen zur Zukunft digitaler Geschäftsmodelle für Industrie 4.0 in der Post-Corona-Ökonomie. Diese Thesen wurden von der Arbeitsgruppe "Digitale Geschäftsmodelle in der Industrie 4.0" formuliert. Sie sollen Unternehmen als Impuls und Inspiration in der Auseinandersetzung mit den Konsequenzen der Pandemie im Kontext von Industrie 4.0 dienen: https://www.plattform-i40.de/PI40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/Corona_Thesen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Digitale Transformation erfolgreich umsetzen – Herausforderungen und Erfolgsfaktoren für Industrieunternehmen. Es wurden fünf Herausforderungen identifiziert: Strategie, Implementierung, Personal, Kultur und externe Rahmenbedingungen. Meist müssen Unternehmen mehrere dieser Herausforderungen gleichzeitig meistern: https://www.plattform-i40.de/PI40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/digitale-transformation-erfolgreich-umsetzen.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Eine Initiative von
ELMUG e.G. | ITNet Thüringen e.V. | medways e.V. | Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Ilmenau | PolymerMat e.V. | Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 | Thüringer Zentrum für Maschinenbau